Vertragsbedingungen im Rahmen von Verträgen die zwischen

SchwabenFolia GmbH, Alte Weberei 3, 73266 Bissingen an der Teck Tel: 07023/7488558, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 755065, vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Columpsi, Steuernummer: 69030/06894

- im Folgenden „Anbieter“ -

und

den in § 1 des Vertrags bezeichneten Kunden

- im Folgenden „Kunde“ -

geschlossen werden.

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote des Anbieters sind freibleibend.

(2) Eine Leistungspflicht des Anbieters besteht erst nach Versand einer Auftragsbestätigung (schriftlich oder E-Mail).

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt des Erhalts der vereinbarten Anzahlung. Sofern für die jeweilige Ware in unserer Auftragsbestätigung keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 100 Tage.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.

(4) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland, Österreich.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

 

§ 5 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern Bauteile durch den Anbieter nicht ohne Beschädigung demontiert werden können, dies aber zur fachgerechten Leistungserbringung durch den Anbieter zwangsläufig nötig ist, so werden die Ersatzteile dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und die Kosten sind von diesem zu tragen.

(3) Änderungswünsche am Design nach Beauftragung werden nach Aufwand abgerechnet. Ein zusätzlicher Aufwand wird nicht abgerechnet, sofern sich der Änderungswunsch auf maximal drei kleinere Elemente oder Detailelemente bezieht.

(4) Die Kosten für eine Fahrzeugreinigung werden, sofern der Kunde das Fahrzeug ungewaschen beim Anbieter abliefert, mit 50 € netto abgerechnet.

 

§ 6 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, nach Auftragsbestätigung unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, die vertraglich vereinbarte Anzahlung zu leisten.

(2) Im Falle einer Stornierung des Auftrags ist der Kunde verpflichtet, 80 % des vereinbarten Bruttopreises als pauschalierten Schadensersatz zu bezahlen. Im Falle einer Stornierung mehr als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin zur Fahrzeugabgabe ermäßigt sich der pauschalierte Schadensersatz auf 50 % des vereinbarten Bruttopreises. Im Falle einer Stornierung mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin zur Fahrzeugabgabe beträgt der pauschalierte Schadensersatz die vereinbarte Anzahlung (pauschal 750 € brutto). Im Falle einer Terminsversäumnis ohne vorherige Stornierung ist der vereinbarte Gesamtbetrag als pauschalierter Schadensersatz zu entrichten. Der Kunde ist berechtigt, gegenüber dem Anbieter einen niedrigeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.

Zur Berechnung dient folgendes Fallbeispiel:
Der Kunde vereinbart einen Termin zur Fahrzeugabgabe am 1. Oktober und zahlt 750 € vom vereinbarten Gesamtpreis in Höhe von 2500 € an. Storniert der Kunde seine Bestellung nicht, so ist der Gesamtpreis durch ihn zu bezahlen. Storniert der Kunde zum Beispiel am 27. September, so beträgt der pauschalierte Schadensersatz 2000 €. Storniert der Kunde am 16. September, so beträgt der pauschalierte Schadensersatz 1250 €. Storniert der Kunde am 2. September oder früher, so beträgt der pauschalierte Schadensersatz 750 € und wird mit der Anzahlung verrechnet.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf die Herausgabe des Fahrzeugs zu.

(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

 

§ 7 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

(3) Im Rahmen der Demontage und erneuten Montage auftretende Fehler bezüglich der Kalibrierung unter anderem von Scheinwerfern, Airbags, Sensorik und ähnlichem stellen, auch wenn diese neu kalibriert werden müssen, keine Mängel dar, da sich dies nicht vermeiden lässt.

(4) Bei der vom Anbieter erbrachten Dienstleistung handelt es sich vorrangig um einen Schutz der Autolackierung und keine optische Verbesserung des Fahrzeugs. Insoweit stellt eine Folierung, die keine 100 % einwandfreie Oberflächenstruktur und Optik aufweist (zum Beispiel in Form von Stretchlines, Klebeabrissen, Staubeinschlüssen und ähnlichen Verarbeitungsspuren) keinen Mangel dar, da sich diese nicht vermeiden lassen.

(5) Seitens des Kunden besteht kein Anspruch gegenüber dem Anbieter auf 100-prozentige Übereinstimmung zwischen Designentwurf und tatsächlich verklebten Design. Form und Bauweise des Fahrzeugs können zu nötigen Änderungen am Design führen, welche zwingend nötig sind. Form und Bauweise des Fahrzeugs werden bei der Gestaltung eines Designs nicht berücksichtigt. Aus technischen Gründen und auch zwingenden Gründen stellen nicht zu 100 % symmetrische Designs daher keinen Mangel dar.

(6) Im Rahmen einer Lackschutzfolierung kann die Folie aus technischen Gründen nicht immer um die Kanten gelegt werden, sodass die möglicherweise an manchen Bauteilen vorhandenen Sichtkanten keinen Mangel darstellen. Bauteilbedingte und spaltsmaßbedingte Reibungen und Ablösungen der verklebten Folie lassen sich in technischer Hinsicht nicht vermeiden und stellen daher keinen Mangel dar.

(7) Im Rahmen der Nachbesserung lassen sich Farbunterschiede zwischen einzelnen Chargen der verklebten Folie nicht vermeiden. Sofern der Kunde hier Nachbesserung verlangt, erklärt er gleichzeitig sein Einverständnis mit derartigen Unterschieden zwischen einzelnen Chargen. Gleiches gilt auch für Farbunterschiede infolge von Umwelteinflüssen nach der Folierung.

(8) Seitens des Kunden besteht kein Anspruch auf eine vollständige Abdeckung der Grundfarbe des Fahrzeugs. Eine vollständige Abdeckung des Grundlacks lässt sich technisch im Rahmen einer Folierung nicht erreichen und ist daher auch nicht geschuldet.

(9) Ist der Kunde kein Verbraucher, so ist Erfüllungsort für die Mängelbeseitigung abweichend von den gesetzlichen Regelungen der Sitz des Anbieters.

 

§ 8 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(5) Im Rahmen der Leistungserbringung durch den Anbieter ist eine teilweise De- und erneute Montage einiger Fahrzeugteile notwendig ist. Der Anbieter übernimmt für Vorschäden am Fahrzeug keine Haftung.

(6) Es gelten die im Vertrag beigefügten „Hinweise zu ihrer Folierung“. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, welche infolge der Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen.

(7) Sofern die vereinbarte Leistungserbringung (Folierung) bauart- oder bauteilbedingt nicht ohne zerstörungsfreie Demontage möglich ist, so übernimmt der Anbieter hierfür keine Haftung. Der Anbieter stellt dem Kunden die Ersatzteile insoweit separat aufgeführt in Rechnung.

(8) Der Kunde versichert, dass das angelieferte vertragsgegenständliche Auto nicht nachlackiert wurde. Für Schäden und Mängel, welche infolge einer Nachlackierung entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

(9) Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug ohne nicht abwaschbare Versiegelung angeliefert wird. Schäden oder Mängel, welche aus einer auf dem Fahrzeug bestehenden nicht abwaschbaren Versiegelung resultieren gehen zulasten des Kunden.

(10) Für Schäden aus verlängerter Ausfallzeit infolge Verzögerungen bei der Leistungserbringung übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn die Verzögerung war vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(11) Die Haftung für Verschlechterungen nach Gefahrübergang ist ausgeschlossen. Die ordnungsgemäße und sachgemäße Pflege der geklebten Folierung erfolgt auf eigene Verantwortung durch den Kunden.

(12) Die Haftung für Schäden an nachlackierten Bauteilen durch die Leistungserbringung ist ausgeschlossen.

 

§ 9 Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts oder eines Haustürgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SchwabenFolia GmbH, Alte Weberei 3, 73266 Bissingen an der Teck Tel: 07023/7488558, E-Mail: info@schwabenfolia.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

(2) Belehrung nach § 356 Abs. 4 BGB

Hiermit bestätigt der Kunde, davon Kenntnis genommen zu haben, dass sein oben genanntes Widerrufsrecht für den zwischen Anbieter und Kunden abgeschlossenen Vertrag erlischt, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestellt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Kunden auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.

(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

(4) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular

aus und senden Sie es zurück.)

 

— An SchwabenFolia GmbH, Alte Weberei 3, 73266 Bissingen an der Teck Tel: 07023/7488558, E-Mail: info@schwabenfolia.de:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden

Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

(5) Verzicht auf das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 4 BGB

Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 4 BGB kann mit nachfolgendem Schreiben erklärt werden:

— An SchwabenFolia GmbH, Alte Weberei 3, 73266 Bissingen an der Teck Tel: 07023/7488558, E-Mail: info@schwabenfolia.de:

Hiermit verzichte(n) ich/wir im Hinblick auf den zwischen uns abgeschlossenen Vertrag vom ___.___.______ über die Folierung des Pkw ______________________ ausdrücklich auf mein/unser gesetzliches Widerrufsrecht. Ich/wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden und verlange(n) ausdrücklich, dass sie vor Ende der Widerrufsfrist sofort mit der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein/unser Widerrufsrecht verliere(n). Mir ist bewusst, dass es sich im Falle eines vorzeitigen Beginns vor Ablauf der Widerrufsfrist bei der Erstellung des Designs und der Folierung um zwei verschiedene Aufträge handelt, auf welche diese Widerrufsbelehrung separat Anwendung findet.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten Folierungshinweise sind Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

 

(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

SchwabenFolia GmbH

Alte Weberei 3

73266 Bissingen an der Teck

 Telefon: 07023 7488558 (auch für Whatsapp)

info@schwabenfolia.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag

8:30 bis 16:00 Uhr

 


In dieser Zeit sind wir nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Bitte beachten Sie die unten stehenden Bürozeiten oder senden Sie uns eine E-Mail.


BÜROZEITEN

 

Termine zur persönlichen Beratung bieten wir am Montag-Freitag zwischen 11:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr an.

 

Bitte vorab Anmelden! Nach Möglichkeit bitten wir darum, das zu beklebende Fahrzeug mitzubringen.


Telefon: 07023 7488558 (auch für Whatsapp)

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